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| Angeln in Rostock
und Umgebung |
| Angeltouren |
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Fischereigewässer der Hansestadt Rostock
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Unterwarnow vom Unterhaupt der Schifffahrtsschleuse
am Mühlendamm in Rostock bis zur Höhe der
Verbindungslinie Nordkante der Insel Pagenwerder rechtwinklig
bis zur Westseite Warnowufer |
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Breitling und Radel (Moorgraben und Radelsee)
bis zur Feldgrenze Markgrafenheide
Weitere Informationen:
Hafenamt Rostock
Herr Trams
Psf. 48 10 46
18132 Rostock
Tel. 0381 - 381 8703 |
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Das Angeln im Seehafen Rostock und im
Fischereihafen ist ab dem 01. Juli 2004 nach internationalem
Sicherheitscode ISPS verboten! |
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| Fischereischein / Angelberechtigungsschein
Angeln dürfen in den genannten Rostocker Gewässern
nur die Inhaber eines gültigen Fischereischeines und
eines gültigen Angelberechtigungsscheines. Der Fischereischein
ist für alle Angler Pflicht, die das 10. Lebensjahr
vollendet haben.
Der Fischereischein wird auf Lebenszeit erteilt.
Der Angelberechtigungsschein kann für die Dauer eines
Fischereijahres (vom 01. Juni bis 31. Mai des Folgejahres)
oder auch für eine Woche oder einen Tag erteilt werden.
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Entgelte
Für einen Rostocker Angelberechtigungsschein sind
folgende Entgelte zu entrichten
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wenn ausschließlich vom Ufer aus geangelt werden
soll Euro |
10,00 pro Jahr |
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wenn vom Ufer und/oder vom Boot aus geangelt werden
soll |
Euro 15,00 pro Jahr |
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für eine Angelberechtigung -Wochenkarte |
Euro 3,50 |
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für eine Angelberechtigung -Tageskarte |
Euro 1,50 |
Lehrgänge
Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines werden
angeboten von:
Kreisanglerverband der Hansestadt Rostock
e.V.
Strandstr. 24
18055 Rostock
Tel.: (0381) 49 95 284
Warnemünder Fischereikutterverein Jugend zur See
e.V.
Mittelmole, Am Bahnhof 1b
18119 Warnemünde
Tel.: (0381) 54 86 832
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Fischereigewässer der Hansestadt
Rostock
(zum Vergrößern bitte
auf die Karte klicken!)
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